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   OVG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2010 - 13 B 6/10   

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https://dejure.org/2010,7043
OVG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2010 - 13 B 6/10 (https://dejure.org/2010,7043)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 17.02.2010 - 13 B 6/10 (https://dejure.org/2010,7043)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 17. Februar 2010 - 13 B 6/10 (https://dejure.org/2010,7043)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen eines Verdachts auf Seuche bei Vorliegen eines positiven Testergebnisses für das Vorliegen von Rotz (Malleus) in der sog. Komplementbindungsreaktionsmethode; Anordnung einer Malleinaugenprobe als eine geeignete tierseuchenrechtliche Maßnahme zum Nachweis von ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorliegen eines Verdachts auf Seuche bei Vorliegen eines positiven Testergebnisses für das Vorliegen von Rotz (Malleus) in der sog. Komplementbindungsreaktionsmethode; Anordnung einer Malleinaugenprobe als eine geeignete tierseuchenrechtliche Maßnahme zum Nachweis von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DVBl 2010, 597
  • DÖV 2010, 620
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 26.02.1974 - I C 31.72

    Demonstration in amerikanischen Wohngebieten - Art. 2 Abs. 2, 104 Abs. 2 GG,

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2010 - 13 B 6/10
    vgl. zu sicherheitsrechtlichen Grundsätzen im Polizei- und Ordnungsrecht: BVerwG, Urteile vom 2. Juli 1991 - 1 C 4.90 -, DÖV 1992, 30 (31) und vom 26. Februar 1974 - I C 31.72 -, BVerwGE 45, 51 (61).
  • BVerwG, 02.07.1991 - 1 C 4.90

    Zweite Aufsichtskraft in der Spielhalle - § 33i GewO, Voraussetzungen für eine

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2010 - 13 B 6/10
    vgl. zu sicherheitsrechtlichen Grundsätzen im Polizei- und Ordnungsrecht: BVerwG, Urteile vom 2. Juli 1991 - 1 C 4.90 -, DÖV 1992, 30 (31) und vom 26. Februar 1974 - I C 31.72 -, BVerwGE 45, 51 (61).
  • VG Düsseldorf, 08.09.2023 - 4 L 1597/23
    Dies kann mit Blick auf das Gewicht der zu schützenden Rechtsgüter - Leib und Leben (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG) - und den gefahrenabwehrrechtlich anerkannten Grundsatz, wonach mit zunehmender Schwere des potenziell drohenden Schadens um so geringere Anforderungen an dessen Eintrittswahrscheinlichkeit zu stellen sind, vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 2. Juli 1991 - 1 C 4/90 -, juris Rn. 16; OVG NRW, Beschluss vom 17. Februar 2010 - 13 B 6/10 -, juris Rn. 39, nicht hingenommen werden.
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